Ab sofort könnt Ihr Eure Filme für die 18. Lausitzer FilmSchau – Łužyska filmowa pśeglědka – Łužiska filmowa přehladka einreichen!
Filmschaffende aus der Nieder- und Oberlausitz sind aufgerufen, Ihre Beiträge mit einer Laufzeit von maximal 20 Minuten bis zum 1. Oktober 2020 einzureichen. Zugelassen sind nur Filme, die nicht im professionellen Kontext entstanden sind – ob spontaner Spaßfilm mit Freunden, schulisches Filmprojekt, lokaler Dokumentarfilm, herzzerreißendes Drama oder experimentierfreudige Social-Media-Novel.
Folgende Preise werden im Kurzfilmwettbewerb vergeben:
Hauptpreis
Für den besten Film zur Lausitzer FilmSchau 2020 wird der Hauptpreis in Höhe von 1.500 € vergeben, gestiftet von APEX Immobilien.
Sonderpreis der Stiftung für das sorbische Volk
Der Sonderpreis, der ausschließlich an einen Film vergeben wird, der sich inhaltlich mit den in der Lausitz beheimateten Sorben/Wenden oder/und der Zweisprachigkeit in der Lausitz beschäftigt, ist dotiert mit 1.000 €, gestiftet von der Stiftung für das sorbische Volk.
Publikumspreis
Die Besucher der Lausitzer FilmSchau 2020 entscheiden mittels eines Stimmzettels am Abend der Veranstaltung über den Gewinner des Publikumspreises, einen Einkaufsgutschein im Wert von 250 €. Der Gutschein wird gestiftet von der SpreeGalerie – dem City-Einkaufstreff in Cottbus.
WIR FREUEN UNS AUF EURE KURZFILME!
Hier geht es zum Onlineformular für die Filmanmeldung und zum Reglement des Kurzfilmwettbewerbs: www.filmfestivalcottbus.de/fs
7. Juli 2020