Reglement

Der 35. Jahrgang des seit seiner Gründung jährlich veranstalteten FilmFestival Cottbus – Festival des osteuropäischen Films findet vom 4. bis 9. November 2025 in Cottbus statt.

Anmeldeschluss für alle Filmeinreichungen: TBA



REGLEMENT für das 34. FilmFestival Cottbus

PROGRAMMSEKTIONEN

WETTBEWERB SPIELFILM
Zugelassen sind ausschließlich nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellte osteuropäische Spielfilme (einschließlich Dokumentar- und Experimentalfilme mit Spielfilmcharakter) aus Osteuropa und benachbarten Ländern (vgl. Territorium) ab einer Länge von 50 Minuten. Vorrangig berücksichtigt werden der erste bis fünfte Spielfilm der/des jeweiligen (Ko-)Regisseurin/Regisseurs. Die deutsche Erstaufführung ist Bedingung für die Teilnahme im Wettbewerb.

WETTBEWERB KURZFILM
Die Kriterien des Wettbewerb Spielfilm gelten analog. Die Laufzeit sollte 30 Minuten nicht überschreiten. Die deutsche Erstaufführung ist Bedingung für die Teilnahme im Wettbewerb.

WETTBEWERB U18 JUGENDFILM
Berücksichtigt werden aktuelle Spielfilme aus Osteuropa und benachbarten Ländern (vgl. Territorium) sowie Deutschland, die sich mit jugendspezifischen Sujets vorrangig an ein jugendliches Publikum wenden. Die deutschen Beiträge sollten noch keinen Kinostart im eigenen Land gehabt haben. Bei allen anderen Arbeiten werden deutsche Erstaufführungen bevorzugt.

WEITERE SEKTIONEN
Unter spezifischen Aspekten werden Spezialsektionen sowie die jährlich stattfindenden Sektionen SPECTRUM, HITS, HEIMAT | DOMOWNJA | DOMIZNA, ECOEAST sowie KIDS IM KINO programmiert. Darüber hinaus können Hochschulfilme und Video-Arbeiten ins Programm aufgenommen werden. Die Auswahl dieser Arbeiten erfolgt auf Einladung. Für diese Sektionen sind auch Filme mit dokumentarischen Formen zugelassen.


TERRITORIUM

Zugelassen zur Einreichung sind Spielfilme, deren/dessen Produzentin/Produzent oder einer der Ko-Produzent(inn)en und/oder der Regisseur(inn)en seinen Sitz in einem der postsozialistischen Länder Europas (einschließlich aller Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR) oder deren angrenzenden europäischen Nachbarländern (Finnland, Griechenland, Türkei) hat, sowie Spielfilme aus anderen Ländern, die sich thematisch mit Aspekten beschäftigten, die einen Bezug zu diesem Territorium haben.


FILMANMELDUNG

Anmeldeschluss ist der 15. Juli 2024.

Die Wettbewerbsbeiträge sollten dem Festival im Vorführformat DCP vorliegen. Dabei gelten folgende DCI-Standards: Dateiformat Motion jpeg 2000, Auflösung mindestens 2048×1080 Pixel, Farbraum XYZ, Audio 24 bit linear PCM. In anderen Sektionen sind nach Vorabsprache ebenso zugelassen: HDCAM, Blu-Ray, Beta, 35mm.

Zur verbindlichen Filmanmeldung sind einzureichen:
• ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular einschließlich eines Screener-Links (z.B. Vimeo oder YouTube), Englisch oder Deutsch untertitelt

Bei Auswahl des Films sind folgende Materialien einzureichen:
• Kurzbiografie und Porträtfoto der Regie- vollständige Filmografie mit Angaben zu Dokumentar-, Kurz-, Studentenfilm etc.
• Dialoglisten oder Untertiteldateien (in Englisch oder Deutsch)
• Standfotos (inklusive Angabe zu den Bildrechten) und ein Trailer

Der/Die EinreicherIn versichert, dass er das Recht zur verbindlichen Einreichung hat oder als ermächtigter Vertreter aller Rechteinhaber handelt. Der/Die EinreicherIn versichert verbindlich, dass sämtliche zur Aufführung des Films im Festivalrahmen nötigen Rechte geklärt sind, insbesondere Musikrechte, das Recht auf das eigene Bild und die Rechte an genutzten Archivmaterialien. Der/Die Einreicherin haftet für eventuelle im Rahmen der Aufführung des Films beim FilmFestival Cottbus geltend gemachte Ansprüche Dritter.

 

FILMAUSWAHL UND NOMINIERUNG

Das Festival behält sich generell das Recht auf Zulassung von Filmen zu den Programmsektionen vor und kann in Einzelfällen gegenüber dem Reglement abweichende Entscheidungen treffen. Über die Nominierung für die Wettbewerbe entscheidet die Programmleitung des Festivals in Absprache mit Beratern oder ein Kuratoren-Team, deren Votum den jeweiligen Filmeinreichern mitgeteilt wird. Ist ein Film zur Teilnahme durch das FilmFestival Cottbus nominiert und wird dieser Nominierung seitens des Produzenten/Rechteinhabers zugestimmt, so ist diese Zustimmung nicht revidierbar.

Bei Verstößen gegen das Reglement behält sich das FilmFestival Cottbus eine Ausladung des Films vor.

 

TRANSPORT UND VERSICHERUNG

Für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern ist der Versand mit der Programmkoordination des FilmFestival Cottbus abzustimmen. Die Kosten für den Hinversand übernimmt der Einsender und für den Rückversand das Festival. Alle Sendungen aus Nicht-EU-Ländern müssen den Aufdruck »No commercial value – for cultural purposes only« tragen. Die Vorführkopien der ausgewählten Filme müssen bis spätestens 15. September 2024 bei u.g. Adresse eingetroffen sein. Während ihres Verbleibs in Cottbus sind die Filme mit ihrem Materialwert versichert. Sichtungs- und Werbematerialien sowie unverlangt eingereichte Filme und Materialien, die nicht diesem Reglement entsprechen, werden nicht bzw. nur auf Anfrage zu Lasten des Absenders zurückgesandt.

ONLINE SCREENINGS

Das FilmFestival Cottbus behält sich das Recht vor, ein Online Festival parallel zum physischen Festival zu organisieren. Das Festival nutzt eine Plattform mit Studio Grade DRM für die Online-Vorführung von Filmen.

Das Online Festival ist für zwei Wochen ab Festivalstart deutschlandweit für alle Online-Zuschauer und ohne Geoblocking für akkreditierte industry guests verfügbar. Die Anzahl der Zugriffe des Publikums auf den Film oder der zeitliche Rahmen der Verfügbarkeit des Films kann vom Einreicher begrenzt werden.

Die technischen Anforderungen für das Online Festival werden mit der Einladung des Films mitgeteilt.

Bei Fragen steht unsere Programmabteilung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gern zur Verfügung.

PREISE UND AUSZEICHNUNGEN
(Änderungen vorbehalten)

WETTBEWERB SPIELFILM
Eine Internationale Festivaljury vergibt folgende Preise:
• Hauptpreis für den besten Film (zu gleichen Teilen an die/den Regisseurin/Regisseur und den Produzenten) . . . . . . . . . . . . 15.000 €
• Spezialpreis für die beste Regie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.500 €
• Preis für eine herausragende darstellerische Leistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  5.000 €

WETTBEWERB KURZFILM
Eine internationale Jury vergibt folgende Preise (an die/den Regisseurin/Regisseur):
• Hauptpreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.500 €
• Spezialpreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.500 €

U 18 WETTBEWERB JUGENDFILM
Eine Schülerjury vergibt folgenden Preis:
• Preis für den besten Jugendfilm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.000 €

Darüber hinaus werden folgende Geldwerte bzw. Geldpreise vergeben:
• DIALOG-Preis für die Verständigung zwischen den Kulturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3.000 €
• Preis für den Besten Debütfilm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5.000 €
• Publikumspreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.000 €
• Preis der Fédération Internationale de la Presse Cinématographique (FIPRESCI)
• Preis der Ökumenischen Jury


SCHLUSSBEMERKUNG

Mit der Einreichung der Filmanmeldung wird dieses Reglement des FilmFestival Cottbus anerkannt.


POSTADRESSE FÜR EINSENDUNGEN

FilmFestivalCottbus
Karl-Marx-Straße 69
D-03044 Cottbus
Germany

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.